Forderungsabwehr 24
 

MS Santa-R Schiffe - INSOLVENZ

* * * UPDATE 12.08.2019 * * *
Der Insolvenzverwalter Dr. Hagen Frhr. von Diepenbroick reicht aktuell Klagen auf Rückzahlung von erhaltenen Auszahlungen ein.
Anleger, die hiervon betroffen sind, sollten hierauf nicht unüberlegt zahlen, sondern sich vorab anwaltlich über geeignete Verteidigungsmöglichkeiten beraten lassen. 


Handlungsmöglichkeiten der Anleger

Anleger der insolventen MS Santa-R Schiffe sehen sich weiterer Forderungen durch den Insolvenzverwalter ausgesetzt. Bereits im Januar hatte die Kanzlei Dr. Greger & Collegen davon berichtet, dass der Insolvenzverwalter die Anleger zur Rückzahlung von Ausschüttungen aufforderte. Diesem Begehren verleiht der Insolvenzverwalter nunmehr Nachdruck, indem er seinerseits eine Rechtsanwaltskanzlei einschaltet. 

Wichtig für alle Anleger:
Die Rückforderung gem. §§ 171, 172 Abs. 4 HGB ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die der Insolvenzverwalter darzulegen und zu beweisen hat. Gelingt ihm dies nicht, ist die Forderung unbegründet. In seinen bislang an die Anleger versendeten Schreiben hat der Insolvenzverwalter keine entsprechenden Beweise vorgelegt. Auch die nunmehr eingeschaltete Rechtsanwaltskanzlei versäumt es, entsprechende Beweise vorzulegen. Es bestehen mithin mehrere Anknüpfungspunkte, die bei einer Überprüfung der Forderungen berücksichtigt werden müssen und mit denen die Abwehr der Forderung begründet werden kann. Auch eventuelle Verjährungstatbestände sind zu prüfen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt und bereits gute Erfolge in gleichgelagerten Fällen erzielen konnte, rät den aktuell betroffenen Anlegern, sich nicht durch die von dem Insolvenzverwalter gesetzten Zahlungsfristen einschüchtern zu lassen, sondern sich zeitnah an unsere spezialisierte Kanzlei zu wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Spätestens wenn es zu einer Klageerhebung durch den Insolvenzverwalter kommen sollte, ist schnelles Handeln gefragt, da mit Zustellung der Klageschrift gerichtliche Fristen zu laufen beginnen, deren Versäumnis für den Beklagten zu Rechtsnachteilen bis hin zur Verurteilung führen kann.

Wenn Sie weiterführende Informationen über dieses Thema  wünschen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung zu setzen. Ihnen entstehen hierfür keine Kosten.


Alternativ hierzu können Sie uns auch eine E-Mail schicken an: 
SANTA-R@dr-greger.de 

Mit der kostenlosen Registrierung bei unserer Kanzlei werden Sie in den eigens für Anleger der „MS SANTA-R Schiffe“ eingerichteten Anlegerpool aufgenommen, über den die Interessen der Anleger gebündelt werden.


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