Aktuell betroffen:
Gescheiterte Unternehmensbeteiligungen führen häufig dazu, dass der Insolvenzverwalter gegenüber den Anlegern bereits erhaltene Auszahlungen zurückfordert.
Rückforderungen gemäß §§ 171, 172 Abs. 4 HGB sind an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die der Insolvenzverwalter darzulegen und zu beweisen hat.
Gelingt ihm dies nicht, ist die Forderung unbegründet.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät betroffenen Anlegern, sich nicht durch die von dem Insolvenzverwalter gesetzten Zahlungsfristen einschüchtern zu lassen, sondern sich zeitnah an unsere auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.
Achtung bei Klagezustellung:
Spätestens wenn es zu einer Klageerhebung durch den Insolvenzverwalter kommen sollte, ist schnelles Handeln gefragt, da mit Zustellung der Klageschrift gerichtliche Fristen zu laufen beginnen, deren Versäumnis für den Beklagten zu Rechtsnachteilen bis hin zur Verurteilung führen kann.